| AGB Allgemeine Bedingungen Bei einer Bestellung akzeptieren Sie die Allgemeinen Bedingungen Art. 1 Offerten Art. 1.1 Die Offerte der Firma Neuweiler AG darf nicht missbräuchlich verwendet werden. Art. 1.2 Laut Art. 6 VöB behandelt der Auftraggeber Angaben und Unterlagen der Firma Neuweiler AG vertraulich (siehe auch Art. 11 lit. g IvöB) Dieser Grundsatz ist Ausfluss der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskrimierung (Art. 5 Abs. 1 VöB); Art. 1.3 Wir behalten uns vor Stückzahlen und genauere Angaben in unserer Offerte aufzuführen, um die Möglichkeit vorwegzunehmen, dass unsere Offerte zur Ausarbeitung einer Konkurrenzofferte weitergereicht wird, ohne dass wir dafür eine Entschädigung erhalten. Wir garantieren dem Kunden, dass die Offerte zuverlässig, fachgerecht, nach dem neuesten Stand der Technik und nach den Kundenwünschen ausgearbeitet wurde; Art. 1.4 Bei einer missbräuchlichen Weiterreichung unserer Offerte an die Konkurrenz müssen wir eine Entschädigung für unsere Dienstleistung von 5% der Offertsumme verlangen; Art. 1.5 Bei Bezahlung unserer Planungsarbeit, stellen wir dem Kunden unsere Berechnungen, Pläne und detaillierte Angaben der Offerte zu Verfügung; Art. 1.6 Eine Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes begründet grundsätzlich eine Schadensersatzpflicht nach Art. 4 EGöB und ist zudem - soweit die weiteren Voraussetzungen gegeben sind - strafbar (Art. 320 StGB); Art. 1.7 Nach Art. 5 UWG handelt insbesondere unlauter, wer: ein ihm anvertrautes Arbeitsergebnis wie Offerten, Berechnungen oder Pläne unbefugt verwertet; ein Arbeitsergebnis eines Dritten wie Offerten, Berechnungen oder Pläne verwertet obwohl er wissen muss, dass es ihm unbefugterweise überlassen oder zugänglich gemacht wurde; Art. 1.8 Vom Gebot der Vertraulichkeit ausgenommen sind einzig die Angaben im Zusammenhang mit Eröffnung und Veröffentlichung des Zuschlags bei Öffentlichen Ausschreibungen (Art. 35 und 36 VöB); Art 1.9 Art 1.3 bis 1.7 entfallen, wenn der Firma Neuweiler AG der Auftrag zur Erstellung eines Devis und einer Vergleichsofferte gegeben wurde; Art.2 Zahlungen Art. 2.1 Zahlungen gemäss SIA, 90% laufend der Lieferungen und Arbeiten innert 30 Tagen, 10% nach erfolgter Abrechnung; Art. 2.2 Wir gewähren Skonto von 2 % bei Beträgen die Fr. 2000.-- übersteigen bei einer Bezahlung innert 10 Tagen. Netto bei Bezahlung innert 30 Tagen. Art. 3 Garantie Art. 3.1 Garantie gemäss SIA; Art. 3.2 Für bauseits gelieferte Apparate kann keine Garantie gewährt werden. Art. 4 Änderungen/Regiearbeiten Art. 4.1 Änderungen gegenüber Offertbeschrieb und den vorliegenden Projektplänen werden nach SSIV-Tarif verrechnet; Art.4.2 Regiearbeiten werden nach Kalkulationgrundlagen SSIV verrechnet. Auf diese Arbeiten gewähren wir 2 % Skonto; Art. 4.3 Im Offertpreis ist ein Beratungsgespräch von einer Stunde eingerechnet, weitere Beratungsgespräche werden nach Aufwand verrechnet; Art. 4.4 Arbeiten die der Firma Neuweiler AG durch nachträgliche Wünsche der Bauherrschaft entstehen oder von der Offerte abweichen, werden im ausführenden, sowie im administrativen Bereich nach Aufwand verrechnet. Art. 5 Bauseitige Leistungen Art. 5.1 Sanitäre Anschlüsse Sämtliche Maurer-, Gipser-, Schreiner-, Elektro-, und Malerarbeiten, sowie diesbezügliche Materiallieferungen; Art. 5.2 Mithilfe für schwere Anlageteile und Kranarbeiten; Art. 5.3 Arbeiten aus feuer- und baupolizeilichen Verfügungen; Art. 5.4 Gebühren für alle Bewilligungen; Art. 5.5 Stellen von Strom und Bauwasser; Art. 5.6 Bohr- und Spitzarbeiten werden nach Aufwand verrechnet. Art. 6 Online Bestellung oder Einkauf Art. 6.1 Ein Einkauf oder eine Bestellung, die Sie über Internet auf unseren Seiten tätigen ist genau so verbindlich wie eine Telefonische Bestellung. Art. 6.2 Bei grösseren Bestellungen oder Aufträgen (über Fr. 500.--), werden wir uns Telefonisch bei Ihnen zurückmelden um uns die Bestellung bestätigen zu lassen. Art.6.3 Es gilt Schweizer Recht. Art 6.4 Als Identifikation gilt die angegebene Email-Adresse. Die IP-Adresse wird registriert und protokolliert. Art. 6.5 Bei Erstbestellung über Fr. 500.--, Lieferung nur auf Vorauskasse.
Neuweiler AG A. Neuweiler Waldstatt, 18.02.2000 |